Krankenkassen und Kostenübernahme

Eine individuelle und alltagstaugliche Ernährungsberatung soll für Sie zugänglich und transparent sein. Viele Schweizer Krankenkassen beteiligen sich über entsprechende Zusatzversicherungen an den Kosten meiner Beratungen. Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen, Anerkennungen und die genauen Schritte zur Rückforderung.

Häufig gestellte Fragen zu den Versicherern

Hier finden Sie alle Antworten rund um die Abrechnung über Zusatzversicherungen, Kassenanerkennungen (EMR / ASCA) sowie Bestimmungen einzelner Versicherer. Es wird grundsätzlich empfohlen, vor Beginn der Beratung direkt mit dem Versicherer abzuklären, ob und in welchem Umfang die Kosten für die Ernährungsberatung übernommen werden.

Bist du bei den Krankenkassen anerkannt?

Ja, ich verfüge über die entsprechenden Qualitätsanerkennungen (wie EMR und/oder ASCA). Dadurch leisten viele Schweizer Zusatzversicherungen einen Beitrag an meine Ernährungsberatung, sofern die komplementärmedizinische Methode in Ihrer Police enthalten ist.

Zahlt die Grundversicherung oder die Zusatzversicherung?

Meine Leistungen werden immer über die Zusatzversicherung abgerechnet, nicht über die obligatorische Grundversicherung. Eine Abrechnung über das KVG ist nicht möglich.

Wie fordere ich die Kosten bei meiner Krankenkasse zurück?

Der Ablauf ist unkompliziert: Klären Sie idealerweise vor dem ersten Termin kurz mit Ihrer Zusatzversicherung ab, welche Beiträge übernommen werden. Nach unserer Sitzung erhalten Sie von mir einen standardisierten Rückforderungsbeleg, den Sie direkt bei Ihrer Kasse zur Rückerstattung einreichen können.

Was gilt, wenn meine Kasse die Kosten nicht übernimmt?

Falls Ihre Zusatzversicherung die Methode nicht abdeckt oder Sie keine passende Zusatzversicherung besitzen, gelten die Beratungen als Selbstzahlerleistungen. Alle regulären Tarife finden Sie transparent auf der Unterseite Preisübersicht.

Wie sind die Bestimmungen bei der CSS?

Eine vorgängige Kostengutsprache ist in keinem der Produkte zwingend erforderlich. In den Produktlinien UNO+ und DUE+ müssen jedoch vorgängig Verordnungen ausgestellt sein, damit eine Kostenübernahme erfolgen kann.

Wie sind die Bestimmungen bei der KPT?

Für die KPT-Produkte Pulse Top und Premium werden Leistungen vergütet, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • EMR- und/oder ASCA-Anerkennung
  • Anerkannte Methode gemäss KPT-Liste der anerkannten komplementärmedizinischen Methoden

Für Krankenpflege-Comfort (APC) und Natura leistet die KPT Beiträge unter folgenden Bedingungen:

  • EMR-Anerkennung
  • Bei der Leistungsklasse 1 Natura ist zudem eine ärztliche Verordnung notwendig

Für die Produkte Krankenpflege-Plus (AP) und Pulse Eco besteht keine Kostenbeteiligung für diese Methode, da generell keine Leistungen für Komplementärmedizin vergütet werden.

Welche allgemeinen Einschränkungen gelten bei den Kassen?

Bitte beachten Sie, dass je nach Versicherungsmodell allfällige Leistungsbegrenzungen, jährliche Höchstbeträge, Selbstbehalte oder weitere Einschränkungen gemäss den jeweils geltenden allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Anwendung kommen können.

Bereit für Ihren persönlichen Ernährungsplan?

Haben Sie Fragen zur Kostenübernahme oder möchten Sie direkt mit einer individuellen und alltagstauglichen Beratung starten? Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie Ihren ersten Termin.